Kulturförderung der Stadt Chemnitz: Kleinprojekte 2022
Mit der Kleinprojekteförderung unterstützt die Stadt Chemnitz finanziell kurzfristig geplante Kulturprojekte, die nicht auf Dauer angelegt sind. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Die Beantragung der Kleinprojekteförderung ist vom 1. März bis 15. November des laufenden Jahres möglich, sofern ein Reservefonds beschlossen wurde. Der Reservefonds ist ein Budget, das der Kulturausschuss der Stadt Chemnitz jährlich neu beschließt. Aus diesem Budget werden die Kleinprojekte finanziert. Nur wenn der Ausschuss für das laufende Jahr einen solchen Fonds beschlossen hat, können Anträge gestellt werden.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal Amt24.
Antragsfristen und Unterlagen
Kleinprojekte
Förderung eines Kleinprojektes:
fortlaufend zwischen dem 1. März und 15. November des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, zum Beispiel:
- Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen
- Kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops
- Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit
- Maßnahmen der kulturellen Bildung
Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Fördervorhaben um ein Projekt von öffentlichem Interesse handelt und das Publikum die Möglichkeit hat, barrierearm an dem Vorhaben teilzuhaben.
Die beantragten Projekte müssen bis zum 31. Dezember desselben Jahres abgeschlossen werden. Die Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro und maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent im Kosten- und Finanzierungsplan nachzuweisen. Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln oder Leistungen Dritter (z. B. Sponsoring, weitere Förderungen, Eintrittsgeld) erbracht werden. Sogenannte unbare Eigenleistungen, also Eigenleistungen, die nicht in Geld bemessen werden (wie ehrenamtliche Arbeitszeit) werden nicht anerkannt.
Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich grundsätzlich an der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz orientieren.
Die Kleinprojekteförderung versteht sich als ein Teilbereich der Förderung im Rahmen der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur - Kulturförderung.