In Chemnitz gilt aktuell Waldbrandgefahrenstufe 3 mit steigender Tendenz zur Wochenmitte auf Waldbrandgefahrenstufe 4. Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz weist daher darauf hin, dass das Grillen selbst auf den ausgewiesenen Grillplätzen der öffentlichen Grünanlagen derzeit verboten ist.
Dies regelt auch die Grünanlagensatzung der Stadt Chemnitz: „In sämtlichen öffentlichen Grünanlagen im Sinne dieser Satzung ist den Benutzern insbesondere untersagt ab Waldbrandgefahrenstufe 3 auch auf den zugelassenen Grillflächen zu grillen.“
Weiterhin appelliert das Grünflächenamt an alle Personen, die gerade jetzt die Grünanlagen, Parks und Wälder aufsuchen, jeglichen Umgang mit Feuer/Hitzequellen zu unterlassen und für Wanderungen/Spaziergänge nur die Hauptwege zu benutzen. Ein kleiner Funke kann bereits einen unkontrollierten Brand auslösen und verheerende Folgen haben.
Neben dem Verzicht auf offenes Feuer – hier sind auch die Benutzung von Feuerzeugen, Zündhölzern, Kerzen oder brennende Zigaretten gemeint – sollte auch kein Müll liegengelassen werden, da dieser das Risiko einer Brandentstehung deutlich erhöhen kann.
Mit den hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit steigt die Gefahr von Flächen- und Waldbränden deutlich.
Grillverbot auf Grillplätzen in öffentlichen Grünanlagen
Öffentliche Grillplätze in Chemnitz (Anlage 3 der Grünanlagensatzung):
- die Festwiese im Küchwaldpark
- die Schloßteichinsel im Bereich des Pavillons
- der Uferpark
- der Stadtpark/ Wiese im Vogelschen Park
- das Wiesenareal im Stadtpark nahe des Großen Stadtparkteiches
- der Stadtpark/ Wiesenareal am Südring
- die Chemnitzer Straße gegenüber Kaufland
- der Park Kappel
- das Wiesenareal am Wasserschloß Klaffenbach