Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2027/28

Anmeldung am 20. und 25. August, jeweils 14 bis 18 Uhr an der gewünschten Grundschule – ab sofort Online-Buchung für Aufnahmeuntersuchung möglich
Foto: Fotolia/Karin und Uwe Annas

Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig. Die Grundschul-Anmeldungen dafür sind am Donnerstag, dem 20. August 2026, und Dienstag, dem 25. August 2026, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk möglich.

Wird das Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, muss dies einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk bis zum 15. September 2026 schriftlich mitgeteilt werden.

Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der folgende Unterlagen vorlegen muss:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de sowie im Schulamt und in den kommunalen Grundschulen)
  • Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers
  • bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis


Um herauszufinden, in welchem Schulbezirk man wohnt, kann der interaktive Themenstadtplan der Stadt Chemnitz genutzt werden. 

Aufnahmeuntersuchung

Bei der Schulaufnahmeuntersuchung für geprüft, ob das Kind aus gesundheitlicher Sicht in die Schule aufgenommen werden kann.
Foto: RFBSIP / Fotolia

Neben der Schulanmeldung steht für alle künftigen Schulkinder die Schulaufnahmeuntersuchung im Amt für Gesundheit und Prävention an. Diese Untersuchung ist verpflichtend. Da das Amt für Gesundheit und Prävention derzeit saniert wird, befindet sich der Kinder- und Jugendärztliche Dienst am Standort Bahnhofstraße 5.

Der Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung muss online vereinbart werden. Diese Onlinebuchung ist ab heute freigeschaltet. Die ersten Schulaufnahmeuntersuchungen beginnen ab dem 10. August.

Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen erneut zu dieser Untersuchung.