Koordinierte Kontrollen in Schloßchemnitz und auf dem Sonnenberg

Am Mittwoch und Donnerstag, 10. und 11. Juni, hat die Stadt Chemnitz in Kooperation mit dem Jobcenter Chemnitz koordinierte Kontrollmaßnahmen zur Meldepflicht und zum Gesundheitsschutz realisiert. Dabei wurde die Stadt Chemnitz von der Polizeidirektion Chemnitz und der Sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt, behördenübergreifend waren mehr als 30 Kräfte im Einsatz.

Kontrolliert wurden Objekte auf dem Sonnenberg und im Stadtteil Schloßchemnitz. 

Hintergrund sind Anzeigen, dass der Meldepflicht nicht nachgekommen würde und es in einigen Objekten Schädlingsbefall geben soll. Des Weiteren gibt es erhebliche Problemlagen beim Thema Kinderschutz, so dass das Jugendamt in erheblichem Umfang tätig werden muss. Zudem liegen Bürgerbeschwerden zu Lärmverstößen und extrem hohem Aufkommen von Müllablagerungen im öffentlichen Raum sowie an Containerstandorten vor. Die Anzahl der Delikte in Bezug auf Kinder und Jugendliche, Körperverletzung, Landfriedensbruch sowie Raub und Bedrohung in dem Bereich ist gestiegen. 

Die kontrollierten Objekte sind dafür bekannt, dass es immer wieder Beschwerden von Anwohnenden gibt. Zahlreiche Behörden sind inzwischen damit befasst, die durch einen deutschen Vermieter organisierte Zuwanderung aus der EU zu bewältigen. Des Weiteren soll das Geschäftsmodell unterbunden werden, dass Mieteinnahmen direkt über Sozialleistungen generiert werden.

 

Wir müssen auf Bürgerbeschwerden angemessen reagieren. Die Regelungen der EU zur Arbeitnehmerüberlassung dürfen nicht dazu führen, dass diese ausgenutzt werden, um in Deutschland umfassenden Zugang zu Sozialleistungen zu erreichen. Außerdem ist es nicht akzeptabel, dass mit der Armut in Europa auf Kosten eben jener Ärmsten Geschäfte gemacht werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen so anpasst, dass der Missbrauch eingeschränkt wird.

Knut Kunze
Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Umweltschutz

Knut Kunze

Die Kontrollmaßnahmen erbrachten folgende Feststellungen: 

  • Betrugsversuch mit dem Ziel, einmalige Sozialleistungen zu erschleichen,
  • Versuch, ohne Rechtsgrundlage weiterhin Sozialleistungen zu erlangen,
  • Verdacht auf Erschleichung von Leistungen,
  • Feststellungen zu akuter Kindeswohlgefährdung und Einleitung entsprechender Maßnahmen,
  • Vollstreckung von offenen Bußgeldern,
  • Feststellungen von Verstoß gegen Schulpflicht sowie
  • Anfangsverdacht von Tatbeständen aus dem Strafgesetzbuch, die Anlass für weitere Ermittlungen geben.


Die Ergebnisse der Kontrollen verdeutlichen den bundesweit von Kommunen angezeigten Handlungsbedarf.