Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes einer Straße nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
(Az: 66.14.04/1022/2026E)
1. Straßenbeschreibung
Teilabschnitt des beschränkt-öffentlichen Weges, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 1111 mit der Widmungsbeschränkung Gehverkehr auf dem Flurstück T.v. 113, Gemarkung Harthau auf einer Länge von 133 m beginnend ab der südl. Flurstücksgrenze des Flurstücks 113, Gemarkung Harthau in nordöstliche Richtung
und
Teilabschnitt der öffentlichen Straße „Spinnereiweg“, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 741 auf dem Flurstück T.v. 94/2, Gemarkung Harthau auf einer Länge von 30 m beginnend an der Würschnitz (Flurstücksgrenze 300/3, Gemarkung Harthau) in nördliche Richtung
2. Absichtserklärung
Die unter 1. näher bezeichneten Wege- und Straßenabschnitte sollen auf der Grundlage des § 8 SächsStrG auf einer Länge von 163 m eingezogen werden. Mit der Einziehung entfallen entsprechend § 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG). Das Einziehungsverfahren erfolgt wegen dem Wegfall des Brückenbauwerkes über die Würschnitz und dem damit verbundenen Wegfall der Verkehrsbedeutung für alle Verkehrsarten.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachung
Nach § 8 (4) des SächsStrG wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten bei der Stadt Chemnitz vorgebracht werden. Im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Verkehrs- und Tiefbauamt, liegt die Flurkarte mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 488-7741 zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich ist der Lageplan mit der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/bekanntmachungen einsehbar.
Chemnitz, den 27.07.2026
Thomas Blankenhagel
amt. Amtsleiter
Verkehrs- und Tiefbauamt