Anlässlich des Tages des Wassers am 22. März 2026 weist das Umweltamt der Stadt Chemnitz auf die große Bedeutung der zahlreichen kleinen Bäche hin. Gerade diese kleinen Fließgewässer sind für die Stadt, für das Mikroklima, den Wasserhaushalt sowie Flora und Fauna von großer Bedeutung. Oft verborgen hinter kräftigen Ufereinfassungen, unsichtbar in Verrohrungen oder überbaut, bedürfen sie eines besonderen Schutzes.
Ein natürlicher, geschwungener Bach mit ausreichend Randstreifen kann Hochwasser besser abpuffern, Wasser länger in der Landschaft halten, das Klima vor Ort verbessern und Lebensraum für zahlreiche Arten bieten. Ein Bach ist ein eigenes kleines Ökosystem. In und am Wasser leben Fische, Amphibien, Insekten und viele Pflanzenarten. Besonders wichtig ist dabei das sogenannte Makrozoobenthos – das ist die Gesamtheit der kleinen wirbellosen Tiere wie Insektenlarven, Schnecken oder Bachflohkrebse, die am Gewässergrund leben.
Ein Instrument zum Schutz der Bäche sind die Gewässerrandstreifen. Bei Gewässerrandstreifen handelt es sich um festgelegte Schutzbereiche, die beidseitig ab der Böschungsoberkante jeweils zehn Meter und innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile jeweils fünf Meter breit sind.
Innerhalb dieser Streifen darf nichts errichtet werden. Die Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist laut Wasserhaushaltsgesetz und Sächsischem Wassergesetz verboten. Durch Uferbebauungen entstehen naturferne Gewässerabschnitte mit der Gefahr der Sohlerosion und Unterspülung von Uferbauwerken. Im Hochwasserfall kann Unrat Durchlässe und Brücken blockieren und zu Überschwemmungen sowie massiven Schäden führen.
Der Schutz und Erhalt der Bäche ist eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe. Jede und jeder kann dazu beitragen. Bürger:innen sind verpflichtet, Boden und Gewässer sauber zu halten. Darüber hinaus sind alle Gewässeranlieger:innen aufgefordert, die Gewässerrandstreifen zu respektieren und diese in enger Abstimmung mit dem für die Gewässerunterhaltung zuständigen Verkehrs- und Tiefbauamt naturnah zu entwickeln bzw. eigendynamische Entwicklungen zuzulassen.
Zudem sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Flächenneuversiegelung zu begrenzen und bestehende Versiegelungen zu beseitigen, um die Grundwasserneubildung möglichst wenig zu behindern, denn in den Sommermonaten der vergangenen Jahre war vielerorts eine geringe bis sehr geringe Wasserführungen in zahlreichen Bächen auffällig. Diese Niedrigwasserabflüsse sind die Folge einer vorangegangen oder noch andauernden Niederschlagsarmut. Fällt über einen längeren Zeitraum kein oder nur sehr wenig Regen, werden die Bäche hauptsächlich aus dem Grundwasser gespeist. Man spricht von „Basisabfluss“.
Allerdings ist der Speicher „Grundwasser“ ebenfalls begrenzt: Geringe Niederschläge und umfassende Flächenversiegelungen mindern die Grundwasserneubildung. In der Folge sinken die Grundwasserstände und die Speisung der Fließgewässer weiter ab, was wiederum den Rückgang der Wasserführung in den Fließgewässern verstärkt. Insbesondere die Jahre zwischen 2018 und 2020 waren durch extrem geringe Niederschläge, sehr hohe Temperaturen und überdurchschnittlich viel Sonnenschein geprägt. All dies wirkte sich u. a. auf die Wasserstände in Bächen und Flüssen aus.
Zwar steigt auch in ausgeprägten Trockenzeiten bei einzelnen Niederschlagsereignissen der Wasserstand in Fließgewässern rasch an, fällt dann aber schnell wieder auf das niedrige Ausgangsniveau zurück. Ursache hierfür ist, dass sich der Basisabfluss erst dann wieder erholt, wenn es zu einem stabilen Anstieg des Grundwassers kommt.
Weitere Informationen unter www.chemnitz.de/gewaesserrandstreifen.