Nach umfassender Prüfung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 27. August 2025 bezüglich der Anerkennung der AfD-Stadtratsfraktion wird die Stadt Chemnitz keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Oberbürgermeister Sven Schulze: „Auch wenn die Begründung des Gerichtsbeschlusses Fragen offen lässt, so werden wir im Interesse der Stadt auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges verzichten. Wir haben durch die monatelangen, parteiinternen Streitigkeiten der AfD und die daraus resultierende Hängepartie bei der Besetzung von Ausschüssen und Beiräten bereits erhebliche Zeit verloren. Eine Fortsetzung des Streits würde die Arbeit der Ausschüsse, Beiräte und letztlich auch des Chemnitzer Stadtrats nur noch weiter unnötig behindern.“
Durch die Bildung von zwei AfD-Fraktionen muss in einer außerordentlichen Stadtratssitzung am 15. September über die Besetzung der Ausschüsse, Beiräte und Aufsichtsräte neu entschieden werden. Die Sitzzuteilung der Ausschüsse kann durch Einigung, Benennungsverfahren oder durch Wahl erfolgen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, entscheidet der Stadtrat.
Oberbürgermeister Sven Schulze ergänzt: „Möglicherweise wird die Sitzverteilung in den Gremien das Wahlergebnis der Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 nicht mehr vollständig abbilden. Jedoch hat das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss deutlich zu verstehen gegeben, dass eine Fraktionszugehörigkeit von der Parteizugehörigkeit unabhängig ist. Insofern obliegt es dem Stadtrat, wie er mit dieser Situation künftig umgehen wird.“