Stolpersteine in Chemnitz
Franz Wiesner
Verlegeort:
Georgstraße 2
Stolperstein-Verlegung am:
5. November 2026
Lebensweg
Die NS-Militärjustiz verurteilte etwa 1,5 Millionen der circa 20 Millionen Soldaten der Wehrmacht in ihren insgesamt etwa 1.300 Gerichten. Sie verurteilte rund 30.000 Soldaten zum Tode. Vollstreckt wurden bis Kriegsende etwa 23.000 Todesurteile. Eines dieser Todesurteile betraf den Chemnitzer Kommunisten Franz Wiesner, der am 13. Februar
1945 auf dem Wehrmachts-Erschießungsgelände “Murellenschlucht” hingerichtet wurde.
Franz Wiesner wurde in der Stadt Böhmisch Kamnitz (heute Česká Kamenice) geboren. Als 17-jähriger beteiligte er sich, gerade die Schlosserlehre beendet, an der Abwehraktion der Chemnitzer Arbeiterschaft gegen die einmarschierte Reichswehr am “Blutsonntag”, dem 8. August 1919, und wurde wegen “schweren Landfriedensbruches” zu neun Monaten Haft verurteilt. Seine spätere Betätigung in der Sozialistischen Arbeiterjugend, im Arbeitersportverein “Jahn” in Altchemnitz, seine Mitgliedschaft in der KPD 1930 und Maßregelungen durch Arbeitslosigkeit blieben nicht folgenlos.
Franz Wiesner war zweimal verheiratet, in erster Ehe mit Charlotte Wiesner. Die Eheleute hatten zwei Kinder: Ingeburg und Franz, der mit elf Jahren starb. In zweiter Ehe war er mit Lisa Magdalene Rausch verheiratet. Die Vermählung fand am 31. August 1940 in Chemnitz statt. Aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor, der ebenfalls Franz hieß.
Als “lästiger Ausländer” wurde Franz Wiesner im Jahr 1937 aus Deutschland ausgewiesen. Im Jahr 1940 erhielt er die deutsche Staatsangehörigkeit zurück und wurde dadurch wieder “wehrtüchtig”. Dank seiner guten Sprachkenntnisse nahm er jede sich bietende Gelegenheit wahr, mit sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsverschleppten in Verbindung zu kommen, um ihr Los zu erleichtern.
Franz Wiesner erhielt 1942 den Einberufungsbefehl zum Kriegsdienst. Das rettete ihn vor einer Gefängnisstrafe, denn die Geheime Staatspolizei hatte ihn wegen “Verdachts kommunistischer Betätigung” inhaftiert. Er war von einem Chemnitzer Sondergericht am 3. August 1943 zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Wiesner wurde im seit 1941 besetzten estnischen Reval (der heutigen estnischen Hauptstadt Tallinn) eingesetzt. “Feindpropaganda” unter Wehrmachtsangehörigen über die Niederlage der Wehrmacht bei Stalingrad, das Abhören von “Feindsendern” sowie verbotener Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen führten im November 1943 zu einer erneuten Verhaftung. Er wurde nach Berlin-Tegel an die Militärjustiz überführt. Diese verurteilte ihn am 7. November 1944 nach § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom
17. August 1938 wegen “Zersetzung der Wehrkraft” zum Tode. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, er habe “vorsätzlich mit Kriegsgefangenen in einer Weise Umgang gepflegt, die das gesunde Volksempfinden gröblichst verletzte.”
Nur wenige Monate vor Kriegsende, am 13. Februar 1945, wurde das Urteil vollstreckt. Wiesners sterblichen Überreste wurden auf dem Spandauer Waldfriedhof “In den Kisseln” in der ersten Reihe der Abteilung 140 unter der Nummer 12 beigesetzt. Eine Umbettung nach Chemnitz wurde nach Kriegsende nicht durchgeführt.
Stolpersteine in Chemnitz
Es ist ein Projekt gegen das Vergessen: in Chemnitz werden seit 2007 jährlich Stolpersteine verlegt.
Eingelassen in den Bürgersteig, erinnern die Gedenksteine an tragische Schicksale von Mitbürgern, die während des nationalsozialistischen Regimes verfolgt, deportiert, ermordet oder in den Tod getrieben wurden.
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